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Die Microdermabrasion führt in mehrfacher Hinsicht zu einer Verbesserung des Hautbildes. Abgestorbene Hautpartikel werden schmerzfrei durch kontrolliertes, sanftes abschleifen abgetragen und Unebenheiten entfernt.Es ist effektiver als ein manuelles Peeling und eine ideale Vorbereitung der Haut für nachfolgende hochwirksame Wirkstoffe und Pflegeprodukte, welche besser aufgenommen werden können. Es regt die Haut an, sich zu regenerieren indem es die Kollagenproduktion stimuliert und führt zu einer verbesserten Hautstruktur, Verfeinerung des Hautbildes, Verminderung von Sonnenschäden, Verringerung von Mimikfalten, sowie leichten Narben.
Beinhaltet:
Abreinigung
Hautanalyse
Vapozon
Leichte Ausreinigung
Ampulle/Serum
Maske
Gesichts-, Hals- und Dekolletémassage
Abschlusspflege
Bei bestehenden Hautallergien, Rosazea, Infektionen der Haut oder Hautkrebs wird von dieser Behandlung angeraten.Die Microdermabrasion ist grundsätzlich für jeden Hauttyp geeignet. In einigen Fällen sollte auf eine Behandlung jedoch verzichtet werden, etwa bei frischen Aknenarben, starker Rosacea, Warzen, Wunden oder Entzündungen, bei Schwangeren, Verletzungen, instabiler Diabetes, Störung des Autoimmunsystems, Krebserkrankung und Chemotherapie. Auch Patienten mit aktivem Herpes müssen auf eine Behandlung vorübergehend verzichten.
Die anschließende Pflege zuhause ist essenziell, um lang anhaltende Ergebnisse genießen zu können. Pflege sie deshalb mit den passenden Produkten. Nach spätestens 28 Tagen macht sich das Resultat bemerkbar.
Bei dieser Gesichtsbehandlung geht es hauptsächlich um Entspannung, sowie Pflege.Â
Für eine gezielte Ausreinigung, bieten wir die 1,5 Stündige Ausreinigung an.
Da wir uns speziell auf die Hautpflege konzentrieren, bieten wir Augenbrauen – und Wimpernfärben sowie Augenbrauenkorrektur während der Behandlung nicht an.
Sie können diese Behandlung, sowie Wimpernlifting und Haarentfernung mit Fadentechnik, extra buchen.
Sollten Sie nicht zum vereinbarten Termin erscheinen, berechnen wir eine Ausfallgebühr von 50Euro gemäß § 615 BGB